Die Krankentagegeldversicherung soll sicherstellen, dass im Krankheitsfall nicht der finanzielle Ruin droht. Denn gerade Freiberufler und Selbstständige sind nicht abgesichert, im Gegensatz zu Arbeitnehmern.
- Arbeitnehmer bekommen bis zu sechs Wochen lang ihr normales Gehalt weiter gezahlt, wenn sie krank sind und eigentlich nicht arbeiten können. Danach springt die Krankenkasse ein und es wird das Krankengeld gezahlt.
- Bei Freiberuflern und Selbstständigen ist es aber nicht so, sie sind auf ihre Arbeit angewiesen, wenn sie Geld bekommen möchten, auch im Krankheitsfall.
Die Krankentagegeldversicherung trägt dem Rechnung und verschafft dem Freiberufler einen Anspruch auf die Zahlung eines vorher vertraglich vereinbarten Krankentagegeldes. - Die Höhe des Krankentagegeldes kann frei vereinbart werden. Allerdings dürfen die Zahlung nicht so angelegt werden, dass sie über dem jetzigen Einkommen des Freiberuflers liegen würden. Natürlich sind die zu zahlenden Beiträge von der Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes abhängig, daher sollte dieses auch nicht zu hoch gewählt werden. Immerhin muss ein Freiberufler auch bei den Versicherungen sämtliche Ausgaben im Auge behalten.
- Jedoch sollte das Krankentagegeld so hoch angelegt werden, dass der Freiberufler nicht noch krank wieder arbeiten muss, nur um seinen Lebensstandard halten zu können.
- Schon ab dem vierten Tag der Krankheit kann dann durch die Krankentagegeldversicherung Geld gezahlt werden. Das Geld wird für einen nicht begrenzten Zeitraum gewährt. Erwächst sich allerdings aus der Krankheit eine Berufsunfähigkeit, so werden die Leistungen eingestellt. In dem Fall ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der richtige Ansprechpartner.